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Kostenübernahme

Privat

Private Krankenkasse & Beihilfe

Mein Honorar für eine 50-minütige Sitzung orientiert sich an den Regelsatz (2,3-fach) der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). In der Regel übernehmen private Krankenkassen und Beihilfestellen die bei mir entstandenen Behandlungskosten vollständig. 

 

Die Kostenübernahme der Privaten Krankenkassen ist jedoch nicht einheitlich geregelt und obliegt Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich daher bereits vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung um die Kostenübernahme. 

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