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Selbstzahler
Kostenübernahme
Selbstzahler
Selbstzahler
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Hier sind keine weiteren Formalitäten notwendig, Informationen an die Krankenkasse erfolgen nicht. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Steuerlich können Sie dies ggf. als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
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