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Gesetzlich
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkasse
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, ist es mir nicht möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, die Abrechnung der Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse zu beantragen.
Informationen hierzu finden Sie hier
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